Allgemeine
Geschäftsbedingungen der "gleu-edv-dienstleistung"
Andreas Gleu
§ 1 Geltungsbereich
und
Vertragsabschluß
1.1 Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige rechtsgeschäftliche Handlungen im gesamten
Geschäftsverkehr der Andreas Gleu EDV-Dienstleistung
- nachfolgend "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU" genannt - erfolgen ausschließlich
zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
in der jeweils gültigen Fassung und gelten als
Vertragsbestandteil, soweit nicht in einer
Individualvereinbarung zwischen "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
und dem Vertragspartner bzw.
Auftraggeber schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende
Bedingungen des Vertragspartner bzw. Auftraggeber
haben keine Gültigkeit.
1.2 Spätestens mit der
Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese
Bedingungen als angenommen. Sie gelten auch, wenn sie
bei späteren Verträgen oder Leistungen nicht mehr
gesondert erwähnt werden.
1.3 Änderungen und Ergänzungen
eines Vertrages bedürfen der Schriftform.
1.4 Angebote von "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
sind freibleibend und unverbindlich
und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung
durch Lieferanten.
1.5 "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern
Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass die andere
Vertragspartei nicht kreditwürdig ist.
1.6 Der
Vertrag zwischen "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
und dem Vertragspartner kommt dadurch zustande, dass "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
schriftlich oder mündlich, fernschriftlich oder fernmündlich,
wozu auch Email zählt, den Vertragsabschluß bestätigt.
Schriftliche Angebote (z. B. Brief, E-Mail) seitens "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
sind verbindlich für die Dauer von 14 Tagen seit
Aussendung des Angebotes.
§ 2
Lieferung und Leistung
2.1 Zeichnungen, Abbildungen, Maße,
Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur
verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich
vereinbart ist. Zumutbare technische und
gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten,
Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-,
Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des
technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung
bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
hergeleitet werden können.
2.2 "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
behält sich das Recht zu zumutbaren Teillieferungen/
Teilleistungen und deren Fakturierung ausdrücklich
vor.
2.3 Vereinbarte Liefertermine gelten
als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum
vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben
wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter
Ware aus Gründen, die nicht von "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
zu vertreten sind, so können die
Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des
Vertragspartners eingelagert werden.
2.4 Der Liefer- bzw. Leistungstermin
bzw. die Liefer- bzw. Leistungsfrist - nachfolgend sämtlich
"Liefertermin" genannt - wird nach dem
voraussichtlichen Leistungsvermögen von "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
vereinbart und versteht sich
unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger
Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und
Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
oder beim Hersteller
eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen,
Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe
jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete
verspätete Materialanlieferungen. Derartige
Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend
und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits
eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird
auch eine in diesem Falle eventuell von dem
Vertragspartner gesetzte Nachfrist um die Dauer des
unvorhergesehenen Ereignisses. Führen solche
Ereignisse zu einem Leistungsaufschub von mehr als
zwei Monaten, kann der Vertragspartner - unabhängig
von anderen Rücktrittsrechten - vom Vertrag zurücktreten.
2.5 Der Vertragspartner kann sechs
Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen
Liefertermins "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU" schriftlich auffordern, zu liefern bzw. zu leisten.
Mit Zugang der Aufforderung gerät "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
in Verzug. Für den Fall, dass dem
Vertragspartner ein Anspruch auf Verzugsschadenersatz
zusteht, wird dieser bei leichter Fahrlässigkeit von "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
auf höchstens 5% der
vereinbarten Vergütung beschränkt. Ist der
Vertragspartner eine juristische Person des öffentlichen
Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
oder ein Unternehmer, der in Ausübung seiner
gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit
handelt, so sind Schadensersatzansprüche in Falle
leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Tritt der
Vertragspartner zusätzlich zu der Geltendmachung von
Verzugsschadenersatzansprüchen vom Vertrag zurück
oder macht er statt der Leistung Schadenersatz
geltend, so muss er "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
nach Ablauf der vorgenannten Frist von sechs Wochen
eine angemessene Frist zur Lieferung/ Leistung setzen.
Eine Haftung von "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Schaden auch im
Falle der Einhaltung des Liefertermins eingetreten wäre.
Bei der Überschreitung eines verbindlichen
vereinbarten Liefertermins bedarf es einer
Aufforderung durch den Vertragspartner nicht, um "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
in Verzug zu setzen.
2.6 "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten,
wenn sie durch eines der o.g. Ereignisse
hervorgerufene Liefer- bzw. Leistungsverzögerung länger
als sechs Wochen andauert und dies nicht von "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
zu vertreten ist.
2.7 Die Vereinbarung über die
Verschiebung von Liefer- bzw. Leistungsterminen bedarf
der Schriftform.
2.8 Bei Verzug der Annahme hat
"gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU" zusätzlich zu dem
Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen
Liefer- bzw. Leistungstermin zu bestimmen oder vom
Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtabnahme
kann "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU" Schadenersatz in
Höhe von 15 % der vertraglichen Vergütung geltend
machen.
2.9
"gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
kann sich zur Erfüllung seiner
Leistungspflichten Dritter bedienen. Bei den von "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
erbrachten Serviceleistungen handelt es sich um
Dienstverträge (2.9.1. bis 2.9.3. ) nach § 611 ff.
BGB. "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
behält sich bei Dienstverträgen den Rücktritt
vom Vertrag vor und kann die weitere Leistung
verweigern, wenn der Vertragspartner sich in
Annahmeverzug befindet oder seine vertraglichen
Mitwirkungspflichten verletzt, beispielsweise
vereinbarte Termine nicht einhält. In diesem Fall ist
"gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
berechtigt, den daraus entstehenden Schaden
einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu
verlangen.
§ 2.9.2.
Reparatur- und Wartungsleistungen
Die
Leistung wird am Ort der Aufstellung des Gerätes oder
einer von uns autorisierten Werkstatt erbracht. Für
die Leistungen von "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
sind in jedem Fall die erbrachten Anfahrt- und
Arbeitszeitleistungen - unabhängig vom Ergebnis - zu
entrichten. Dies gilt auch, wenn eine
Fehlerbeseitigung nicht erfolgen kann, soweit dies auf
einen Umstand beruht, der von "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
nicht zu vertreten ist. "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
kann insoweit nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
angelastet werden. Der zeitliche Aufwand ist in jedem
Fall zu berechnen, wenn
-
der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht
auftritt;
-
ein notwendiges Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen
ist;
-
der Kunde zu dem vereinbarten Termin nicht anwesend
war oder/und keinen Zugang zu den Geräten nicht ermöglicht
hat;
-
der Auftrag storniert wurde und "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
bereits auf dem Weg zum Kunden war oder/und der
Auftrag während der Ausführung storniert wird;
-
die Arbeitsbedingungen aus einem von dem Kunden zu
vertretenden Umstand nicht einwandfrei gegeben sind.
"
Weisen
die aufgeführten Arbeiten Mängel auf, die sich auf
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
zurückführen lassen, so ist der Auftraggeber
berechtigt, kostenlose Nachbesserung zu verlangen. Darüber
hinausgehende Ansprüche, gleich aus welchem
Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für
Mangelfolgeschäden. Für Beschädigungen oder Verlust
der instand zu setzenden oder zu überholenden Gegenstände
bei Durchführung der Serviceleistungen haftet "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
, sofern diese auf grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz von "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
beruhen. Der Ersatzanspruch ist in jedem Fall
auf den Zeitwert der Sache begrenzt. Weitergehende
Ansprüche sind ausgeschlossen.
Der
Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßig
Datensicherung zu betreiben und seine
Sicherheitskopien auf dem aktuellen Stand
(Tageskopien) zu halten; für Datenverluste oder /und
-änderungen übernimmt "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
keine Haftung.
§ 2.9.3.
Beratungsleistungen, Schulung, Einweisung
Bei
Bedarf werden dem Kunden Einweisungen und Schulungen
zu den installierten Produkten angeboten. Zum Teil
sind die Kosten für diese kurzen Unterweisungen schon
in den Installationspauschalen beinhaltet. Der "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
-Partner informiert den Kunden
zuvor über den inkludierten Einweisungszeitraum. Alle
darüber hinaus gehenden Leistungen werden gemäß dem
jeweiligen Preisangebot in Rechnung gestellt.
Ansprüche
gegen "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
wegen Beratungsfehlern bestehen nur bei Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit. Der Kunde ist im Zweifel
verpflichtet, im Vorfeld einer Beratung umfassend und
wahrheitsgetreu Auskunft über Erwerb, Installation
oder/und Änderungen an einem Gerät zu erteilen;
anderenfalls erlischt Ersatzanspruch. Ein
Ersatzanspruch entfällt auch, sofern die Beratung
kostenfrei erfolgt. Bleibt ein Kunde oder dessen zu
schulendes Personal einer oder mehreren Schulungen
fern, berührt dies den Honoraranspruch von "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
nicht; das Risiko der Verhinderung trägt
insoweit der Kunde. Erfolgt der Rücktritt während
der Schulung/Beratung, gilt dies entsprechend, jedoch
mit der Maßgabe, dass der erbrachte Teil der
Leistungen nach den Festlegungen im Vertrag gesondert
abgerechnet wird.
Telefonische
Beratung ist Arbeitszeit und wird nach der jeweils gültigen
Preisliste abgerechnet, sofern nicht schriftlich eine
andere Vereinbarung getroffen wird. Der "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
-Partner hat den Kunden zuvor
über den gültigen Preis und die Berechnung der
Beratungsleistung zu informieren. Ein Beratervertrag für
fernmündliche Beratung kommt im Zweifel bereits durch
Anruf des Kunden bei "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
zustande.
Die
für einen Kostenvoranschlag anfallenden Kosten sind,
sofern nichts anderes vereinbart wird, gesondert nach
Rechnungslegung zu erstatten.
§ 3 Laufzeit und Kündigung
Wird keine ausdrückliche
schriftlich vertragliche Regelung über die
Inanspruchnahme von Leistungen der "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
anderweitig getroffen, so wird eine
Inanspruchnahme von Leistung für unbestimmte Zeit
geschlossen. Der Vertrag ist von beiden Parteien mit
einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende kündbar. Die
Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 4 Prüfung und Gefahrenübergang
4.1 Bei Lieferung hat der
Vertragspartner die Ware unverzüglich nach Erhalt auf
Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu
überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche Rüge,
eingehend bei "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU" binnen
sechs Kalendertagen nach Erhalt, so gilt die Ware als
ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei
denn, dass es sich um einen verdeckten Mangel handelt.
Rücksendungen gelieferter Waren ohne vorheriges
schriftliches Einverständnis von "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
werden auch bei beanstandeter Ware
nicht angenommen. Transportkosten und Gefahr trägt
der Vertragspartner.
4.2 Unwesentliche Mängel, die die
Funktionstüchtigkeit des Liefer- bzw.
Leistungsgegenstandes nicht beeinträchtigen,
berechtigen den Vertragspartner nicht zu einer
Verweigerung der Abnahme.
4.3 Die Gefahr geht mit Übergabe
des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen
Beauftragten oder andere Personen, die von "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
benannt sind, auf den
Vertragspartner über. Soweit sich der Versand ohne
Verschulden von "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
verzögert
oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der
Versandbereitschaft auf den Vertragspartner über.
§ 5 Preise und
Zahlungsbedingungen
5.1 Die sich aus den jeweils
ergebenden Preise bzw. dem individuellen Angebot
ergebenden Preise verstehen sich als Festpreise ab
z.Zt. 16 %. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben
im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten,
Transportversicherung, Umwelt- und
Abwicklungspauschale werden gesondert berechnet.
5.2 "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu
erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrags Kostenerhöhungen
- insbesondere auf Grund von Preiserhöhungen von
Seiten der Lieferanten oder von
Wechselkursschwankungen - bei "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
eintreten. Diese werden auf
Verlangen nachgewiesen.
5.3 Alle Rechnungen sind, falls
nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sofort
nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar.
Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung/ Leistung.
5.4 Der Vertragspartner kann gegen
Ansprüche von "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
nur mit
Ansprüchen aus Gegenforderungen aufrechnen, wenn
diese unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind;
ein Zurückbehaltungsrecht kann nur in dem Fall
geltend gemacht werden, wenn es auf Ansprüchen aus
dem Vertrag beruht, aus welchem "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
die Forderung zusteht.
5.5 Soweit seitens der anderen
Vertragspartei obenstehende Zahlungsbedingungen nicht
eingehalten werden, kann "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
jederzeit wahlweise Lieferung/
Leistung Zug-um-Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder
Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen
Forderungen einschließlich derjenigen, für die "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
Wechsel
entgegengenommen hat oder für die Ratenzahlung
vereinbart ist, werden sofort fällig.
§ 6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Das Vertragsprodukt bleibt
Eigentum von "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU" bis zur
Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag, im
Falle, dass der Vertragspartner eine juristische
Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung
seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen
Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden
Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich der im
Zusammenhang mit dem Vertrag "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
zustehenden Forderungen.
6.2 Bei Zahlungsverzug des
Vertragspartners, auch aus anderen und zukünftigen
Lieferungen/ Leistungen von "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU", oder bei dessen Vermögensverfall
kann "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU" vom Vertrag zurücktreten
und ist "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU", im Falle der
Geltendmachung von Schadenersatz statt Leistung, dazu
berechtigt, die Geschäftsräume des Vertragspartners
zu betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen. Im
Falle einer Vergütung nach Rücknahme sind sich "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
und der
Vertragspartner einig, dass diese zum gewöhnlichen
Verkehrswert des Vertragsgegenstandes im Zeitpunkt der
Rücknahme erfolgt. Der Vertragspartner trägt sämtliche
Kosten der Rücknahme und Verwertung;
Verwertungskosten werden ohne Nachweis mit 5 % des gewöhnlichen
Verkaufswertes vereinbart, wobei eine Erhöhung oder
Reduzierung auf Nachweis von "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
oder des Vertragspartners möglich
ist.
6.3 Die Geltendmachung des
Eigentumsvorbehalts oder die Pfändung des
Liefergegenstands durch "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
gelten nicht als Vertragsrücktritt,
sofern der Vertragspartner Kaufmann ist.
6.4 Für Test- und Vorführzwecke
gelieferte Gegenstände verbleiben im Eigentum von "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU". Sie dürfen vom
Vertragspartner nur aufgrund gesonderter schriftlicher
Vereinbarung mit "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
über
den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden.
§ 7. Gewährleistung
7.1. Die Parteien sind sich bewusst
und einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich
ist, Fehler der Software und Hardware unter allen
Anwendungsbedingungen auszuschließen.
7.2 Unter dieser Maßgabe verjähren
die Ansprüche des Vertragspartners entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen zwei Jahre nach Gefahrübergang
bei einem neuen Kaufgegenstand bzw. ein Jahr nach
Gefahrübergang bei einem gebrauchten Kaufgegenstand
nach Maßgabe folgender Bedingungen.
7.2.1 "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
gewährleistet, dass die
Vertragsprodukte in Produktinformationen allgemein
zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich
einsatzfähig sind. Der Gewährleistungsanspruch
erstreckt sich jedoch nur soweit, wie der Hersteller
der Ware diesen anerkennt. Eine Zusicherung von
Eigenschaften ist nur dann gegeben, wenn die
jeweiligen Angaben von "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
schriftlich bestätigt wurden.
7.2.2 "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
kann keine Gewähr dafür übernehmen,
dass die Programmfunktionen den Anforderungen des
Vertragspartners genügen bzw. in der von ihm
getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
7.2.3 Von der Gewährleistung
ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden,
die zurückzuführen sind auf betriebsbedingte
Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen
Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten
des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder
-spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen,
Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen,
Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte
Programme, Software und/ oder Verarbeitungsdaten sowie
jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der
Vertragspartner weist nach, dass diese Umstände nicht
ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung
entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung
oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich
gemacht werden sowie bei Eingriffen in die Ware während
der Gewährleistungszeit durch andere als "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
oder von "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU" hierzu autorisierte Dritte.
7.2.4 Gewährleistungsansprüche
sind nicht übertragbar.
7.2.5 Unabhängig von vorstehendem
gibt "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU" etwaige
weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen
der Hersteller in vollem Umfang an den Vertragspartner
weiter, ohne dafür selbst einzustehen.
7.2.6 Die gelieferte Ware bzw. das
Ergebnis der erbrachten Leistung ist nach Empfang
sofort zu prüfen. Beanstandungen sind schriftlich
binnen sechs Kalendertagen nach Erhalt eingehend bei "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
zu rügen.
7.2.7 Im Gewährleistungsfall
erfolgt nach Wahl von "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der
Vertragspartner ist zur Annahme einer Ersatzlieferung
gegen Rückgabe der mangelhaften Ware verpflichtet.
Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
über. Falls "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU" Mängel innerhalb einer
angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht
beseitigt, ist der Vertragspartner berechtigt,
entweder die Rückgängigmachung des Vertrags oder
eine angemessene Minderung zu verlangen. Weitergehende
Ansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere haftet "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
nicht für Schäden,
die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind,
für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden
des Vertragspartners.
7.2.8 Im Falle der Nachbesserung übernimmt
"gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU" die Arbeitskosten.
Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit
einer Lieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere
die Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der
Vertragspartner, soweit diese sonstigen Kosten zum
Wert nicht außer Verhältnis stehen.
7.2.9 Ergibt die Überprüfung einer
Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht
vorliegt, ist "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU" berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen und
zu fakturieren.
§ 8. Haftungsbeschränkung
Ist "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe
dieser Bedingungen zum Schadenersatz verpflichtet, so
ist die Haftung für den Fall, dass der Schaden leicht
fahrlässig verursacht wurde wie folgt beschränkt:
Eine Haftung von "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
ist
nur im Falle der Verletzung wesentlicher vertraglicher
Pflichten gegeben und auf den bei Vertragsabschluss
vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Vorstehende
Begrenzung entfällt bei Schäden an Leben, Körper
oder Gesundheit. Ist der Schaden durch eine vom
Vertragspartner abgeschlossene Versicherung gedeckt ,
haftet "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU" nur für die
mit der Schadensregulierung beim Vertragspartner
eintretenden Nachteile wie höhere Versicherungsprämie
oder Zinsnachteile. Für leicht fahrlässig durch
einen Mangel des Vertragsgegenstandes verursachten
Schaden ist die Haftung ausgeschlossen. Unberührt
bleibt die Haftung von "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU", unabhängig ob ein Verschulden
vorliegt, im Falle des arglistigen Verschweigens eines
Mangels, der Übernahme einer Garantie oder nach dem
Produkthaftungsgesetz. Folgen eines Lieferverzuges
sind in § 2 dieser Bedingungen abschließend
geregelt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung
der Geschäftsführer von "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU", von Erfüllungsgehilfen und
Betriebsangehörigen von "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
für von diesen verursachte Schäden
aufgrund leichter Fahrlässigkeit.
§ 9 Gewerbliche
Schutzrechte und UrheberrechteDritter
Die Überlassung von
Softwareprogrammen erfolgt gemäß den
Lizenzbedingungen des jeweiligen Lizenzgebers. Der
Leistungsumfang ergibt sich aus den Lizenzbedingungen
der Lizenzgeber sowie den Leistungsbeschreibungen und
sonstigen Benutzerhinweisen, die in den entsprechenden
Benutzerhandbüchern abgedruckt sind bzw. als Datei
zur Verfügung stehen. Dies gilt insbesondere auch für
Anwendungsbeschränkungen.
§ 12 Allgemeine
Bestimmungen
12.1 Der Vertragspartner ist nicht
berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag ohne
vorherige schriftliche Zustimmung von "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
abzutreten.
12.2 Erfüllungsort und ausschließlicher
Gerichtsstand - soweit nach den gesetzlichen Regeln
zulässig vereinbar - für alle unmittelbar und
mittelbar aus dem Vertragsverhältnis resultierenden
Rechtsstreitigkeiten ist AG
Pfaffenhofen a.d.Ilm .
12.3
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.3.1 Das internationale Kaufrecht ist
ausgeschlossen.
12.4 Die Auftragsabwicklung erfolgt
innerhalb der "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU" mit
Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der
Vertragspartner erteilt hiermit der "gleu-edv-dienstleistung ANDREAS GLEU"
seine ausdrückliche Zustimmung zur
Speicherung und Verarbeitung im Rahmen vertraglicher
Beziehungen bekannt gewordenen und zur
Auftragsabwicklung notwendigen Daten nach Maßgabe der
gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.
§
13 Teilunwirksamkeiten
Sollten
eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder
dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so
werden die Vertragsparteien die unwirksamen oder
unvollständigen Bestimmungen durch angemessene
wirksame Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem
wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung
entsprechen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
bleibt davon unberührt.
Stand:
30.11.2006